Sollten sich kurzfristige Termine und Informationen ergeben, so werden Sie hier informiert.
Sie finden uns neu bei Facebook unter:
https://www.facebook.com/NABU-Karlsbad-Waldbronn-100982962521254/
und bei Instagram unter:
Der Kiebitz ist der Vogel des Jahres 2024 - mehr dazu finden Sie hier
Der Schopf-Tintling ist der Pilz des Jahres 2024 - mehr dazu finden Sie hier
Die Grasnelke ist die Blume des Jahres 2024 - mehr dazu finden Sie hier
Die Mücken-Händelwurz ist die Orchidee des Jahres 2024 - mehr dazu finden Sie hier
Informationen zu Veranstaltungen und Aktionen finden Sie hier
Auf unserer Internetseite gibt es eine neue Rubrik.
Pflanzen in Karlsbad, Waldbronn und der näheren Umgebung - nabu-karlsbad-waldbronns Jimdo-Page!
Wir möchten dazu anregen, sich mit den Pflanzenarten zu beschäftigen, die in unserer Umgebung wachsen und motivieren, damit neben dem Beobachten und Kennenlernen auch etwas zum Erhalt der Artenvielfalt zu tun. Unsere Umgebung, das heißt in dem Fall eine Fläche zwischen Karlsruhe, Pforzheim und dem Nordschwarzwald.
Mit Stand von Ende Januar 2024 werden 456 Pflanzenarten aus über 60 Familien vorgestellt. Ca. 400 Arten sind bereits mit Beschreibung eingestellt. Der Rest der Beschreibungen soll bis Mitte März 2024 erfolgen. Danach erfolgt eine kontinuierliche Ergänzung.
Aktuelle Termine der Familiengruppe NABU/ BUND finden Sie hier
Wir möchten gerne an dieser Stelle auf die Internetseite von Britta und Klaus Faaß aus Feldrennach verweisen. Sie bewirtschaften einen naturnahen Garten und kümmern sich um den Wildbienenschutz – dafür haben sie eine informative und ansprechende Internetseite geschaffen. Sie finden die Seite hier.
Klaus Faaß ist aktiv in unserer Orni-Rund und wir können ihn regelmäßig zu unseren Vogelstimmenwanderungen und ornithologischen Exkursionen begrüßen – vielen Dank an dieser Stelle.
Entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 01.03. – 30.09. verboten, bei Hecken einen starken Rückschnitt vorzunehmen (auf Stock setzen) oder diese aus planerischen Gründen zu beseitigen. Dies geschieht besonders aus Rücksicht auf brütende Vögel sowie Jungvögel. Ein Pflegeschnitt ist zwar ganzjährig möglich, aber wir bitten möglichst die Brutzeit von Vögeln auszulassen und vor dem Ansetzen der Schere zu kontrollieren, ob sich im Grün brütende Vögel oder Jungvögel befinden. Das gilt natürlich auch für Fassadenbegrünungen mit Efeu oder anderen Kletterpflanzen und für Bäume in Grundstücken.
Informationen und Hinweise zu den Elementen des naturnahen Gartens sowie Fragen und Antworten zur Anlage und den Gartenbereichen finden Sie neu hier.
Es geht hier um ein Projekt des NABU und des Landes Baden-Württemberg. Die Gemeinde Karlsbad hatte sich beworben und wurde 2020 mit anderen Kommunen ausgewählt. Sie wird über dieses Jahr hinaus geschult und begleitet.
„Hinter "Natur nah dran" steckt die Idee, mehr bunte Blumen, Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten in die Gemeinden zu bringen. Wir wollen die biologische Vielfalt fördern. Konkret geht es dabei um eine naturnahe Gestaltung von Grünflächen. Dazu wollen wir die Kommunen ermuntern und dabei wollen wir sie unterstützen (Martin Klatt, Referent für den Arten- und Biotopschutz beim NABU Baden-Württemberg).“(Planet-Wissen.de)
Es erfolgte durch die Gemeinde eine präzise Planung von Gestaltungsziel, Bodenvorbereitung/ Vegetationstechnik und Ansaat. Nach der Schaffung von Wildblumenflächen geht es um die sachgerechte Pflege. Auch diese Flächen können nicht völlig sich selbst überlassen werden. Wichtig erscheint, dass die Wildblumenwiesen nachhaltig existieren.
Gerne begleiten wir mit unserer NABU-Ortsgruppe dieses Projekt und drücken der Gemeinde die Daumen, dass die ausgewählten Flächen sich wie gewünscht entwickeln, Grundlage für mehr Artenvielfalt und etwas fürs Auge sowie Anregungen für eigene Aktivitäten der Betrachter sind. Wir freuen uns über die Teilnahme der Gemeinde Karlsbad – es ist ganz in unserem Interesse. Thomas Anderer vom Garten- und Umweltamt der Gemeinde Karlsbad schreibt unserer Ortsgruppe – „Wie sich die Flächen nun entwickeln ist auch für uns spannend und wir werden das genau beobachten und immer mal wieder im Mitteilungsblatt berichten.“
In unserer Gemeinde wurden folgende Flächen gewählt:
Standort 1: Ortsdurchfahrt Auerbach (Remchinger Str.)
Standort 2: Ortsdurchfahrt Langensteinbach (Hauptstraße)
Standort 3: Friedhof Spielberg
Standort 4: Berghalle
Besondere Einschränkungen zur Jungenfütterungszeit (April bis Juli): Das übliche Wintervogelfutter kann für Jungvögel schädlich sein, die zumeist natürlicherweise von Ihren Eltern in den ersten Wochen ausschließlich mit frischen proteinreichen Insekten gefüttert werden. An großen Erdnuss-Bruchstücken oder ganzen Sonnenblumenkernen können Jungvögel ersticken. Fettreiches Futter ist für sie schwer zu verdauen. Daher gilt für diese Zeit: Kein Fettfutter, keine Erdnüsse (ganz oder als Bruch) und möglichst keine Sonnenblumenkerne, stattdessen möglichst kleine (fettarme) Sämereien von heimischen Wildkräutern, Insektenfutter frisch oder tiefgefroren, möglichst nicht getrocknet.
Weitere Informationen auch unter
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/vogelfuetterung/index.html
„Die grün-schwarze Landesregierung brachte … ihren Gesetzentwurf für mehr Artenschutz ins Parlament ein. Dieser sieht unter anderem vor, dass Schottergärten im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden sollen. Schottergärten in Baden-Württemberg seien bislang schon nicht zulässig, teilte das Umweltministerium mit. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. "Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt", erklärte ein Sprecher. Das Verbot solle in der Gesetzesnovelle klargestellt werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte Stein- und Kiesgärten schon vor etwa einem Jahr als "fürchterlich" bezeichnet.
Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte der Ministeriumssprecher weiter. "Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort." Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Mitte der 1990er Jahre existiert.“ SWR
Aktuelles und Termine sind hier zu sehen.
mehr dazu hier
Nachfolgend eine Datei mit den registrierten Vogelarten der beiden Vogelstimmenwanderungen: